2 BvL 12/20 - Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der Corona-Pandemie
Mit einem veröffentlichten Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu Art. 240 § 5 Abs. 1 Satz 1 EGBGB (des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch) festgestellt. Diese Vorschrift erlaubte es Veranstaltern von Freizeitveranstaltungen, anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszugeben, wenn Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie ausfielen (sog. Gutscheinlösung).