2 BvF 1/21 - Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß
Mit einem verkündeten Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Art. 1 Nr. 3 bis 5 BWahlGÄndG (des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.