2 BvR 107/21 - Erfolglose VB der Thüringer AfD-Landtagsfraktion gegen Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Härtefallverordnung
Mit einem veröffentlichten Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Thüringer Landtag nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richtet sich gegen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 - VerfGH 14/18 -, welches die Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission (Härtefallverordnung) betrifft.