IX R 17/21 - Keine Steuerersparnis durch die Vermietung von Luxusimmobilien
Wird ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet, können aufgrund der Vermietung entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.06.2023 - IX R 17/21 entschieden.