V ZR 192/22 - Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten KFZ
Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an Grundstücken zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs grundsätzlich auch die Kosten zählen, die im Zusammenhang mit der Verwahrung des Fahrzeugs im Anschluss an den Abschleppvorgang entstehen.