2 BvF 1/22 - Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 109 Abs. 3 GG, Art. 110 Abs. 2 GG und Art. 115 Abs. 2 GG (Grundgesetz) unvereinbar und nichtig ist.