2 BvR 1373/20 - Erfolglose VB gegen strafrechtliche Verurteilung im sogenannten „Apotheker“-Verfahren
Mit einem veröffentlichten Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich der Beschwerdeführer gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Essen unter anderem wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in 14.564 Fällen sowie gegen die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof wendet. Die Verurteilung des Beschwerdeführers stellt keinen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz dar. Auch eine anderweitige Grundrechtsverletzung ist nicht dargetan oder ersichtlich.