8 C 6.23 - Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für Betroffene des DDR-"Zwangsdopings"
Das systematische staatliche Doping von Leistungssportlern in der ehemaligen DDR stellt weder "politische Verfolgung" noch einen "Willkürakt im Einzelfall" im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes dar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.