7 VR 1. 24 und 7 VR 2. 24 - Kein Baustopp für Fertigstellung der Ostsee-Anbindungs-Leitung für LNG
Die Eilanträge von zwei Umweltvereinigungen gegen die Planänderung des Bergamtes Stralsund, mit der das Bauzeitenfenster für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung "Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26" über den 31. Dezember 2023 hinaus erweitert wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgelehnt.