6 A 2.21 - Vereinsrechtliches Verbot der Vereinigung Somalisches Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V. als Teilorganisation von Ansaar International e. V. bestätigt
Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 22. März 2021 ausgesprochene und am 5. Mai 2021 zugestellte Verbot des Vereins Somalisches Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V. als Teilorganisation der Vereinigung Ansaar International e. V. (Ansaar International) ist rechtmäßig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.