10 C 4.23 - Verbandsklage gegen Verbindlichkeitserklärung eines Altlasten-Sanierungsplans zulässig
Eine anerkannte Umweltvereinigung ist nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz berechtigt, die behördliche Verbindlichkeitserklärung eines Altlasten-Sanierungsplans gerichtlich anzufechten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.