4 StR 491/22 - Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29. Juni 2022 überwiegend aufgehoben, mit dem der Angeklagte wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden ist.
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