4 StR 59/23 - Mordes mithilfe einer Armbrust rechtskräftig
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen.
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