6 C 12.15, 6 C 13.15, 6 C 14.15, 6 C 49.15 - Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge verfassungsgemäß
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil entschieden, dass die Erhebung eines Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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