5 AZR 1101/12 - Mindestlohn bei Pflegedienst
Das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV (der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche) vom 15. Juli 2010 ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen.
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