6 U 92/12 - OLG Hamm: Streuen mit Sägespänen führt zur Haftung
Holzspäne entfalten keine abstumpfende Wirkung und sind deshalb zur Erfüllung der Streupflicht ungeeignet.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.05.2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.05.2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.
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