1 StR 348/23 - Verurteilung eines Mitarbeiters der Sparkasse Furtwangen wegen Betrugs u.a.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betrugs in neun Fällen, zum Teil begangen in Tateinheit mit Urkundenfälschung oder Fälschung beweiserheblicher Daten, sowie wegen Diebstahls und wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt; zudem hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen. Vom Anklagevorwurf des Betrugs in zwei weiteren Fällen hat das Landgericht den Angeklagten freigesprochen.