1 CN 1.22 und 1 C 10.22 - Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften
Das bloße Betreten des Zimmers einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge durch den Polizeivollzugsdienst zum Zweck der Überstellung eines ausreisepflichtigen Ausländers ist keine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.