4 StR 149/22 - Urteil des Landgerichts Hagen wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Angeklagten deren Verurteilung unter anderem wegen Rechtsbeugung bestätigt, jedoch die gegen sie verhängte Strafe aufgehoben.