10 C 4.22 - Kein Anspruch auf Informationszugang zu Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten zum iranischen Nationalfeiertag
Das Bundespräsidialamt muss nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Kopien der Glückwunschtelegramme des Bundespräsidenten an den Staatspräsidenten der Islamischen Republik Iran anlässlich des Nationalfeiertages sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorgänge und Aktenvermerke zur Verfügung stellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.