XII ZR 13/19 - Kfz-Halter muss Fahrer angeben, um Bußgeld zu entgehen
Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf "erhöhtes Parkentgelt" haften, wenn er seine Fahrereigenschaft nur pauschal bestreitet, ohne den Fahrer zu benennen.
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