1 BvR 2078/23, 1 BvR 2171/23, 1 BvR 2182/23 - Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der Blutentnahme bei sogenannten Eigenblutbehandlungen
Mit veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, mit denen sich die beschwerdeführenden Heilpraktiker gegen die Untersagung der Blutentnahme im Rahmen sogenannter Eigenblutbehandlungen wenden.