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Einträge mit dem Tag „Urheberrecht“
C-433/20 - Auf die Speicherung einer zu privaten Zwecken erstellten Kopie eines geschützten Werkes in einer Cloud
... ist die sogenannte Ausnahme für „Privatkopien“ gemäß der Urheberrechtsrichtlinie anwendbar
Die Rechtsinhaber müssen einen gerechten Ausgleich erhalten, wobei hierfür nicht unbedingt der Cloud-Anbieter aufkommen muss.
Die Rechtsinhaber müssen einen gerechten Ausgleich erhalten, wobei hierfür nicht unbedingt der Cloud-Anbieter aufkommen muss.
VI ZR 172/20 - BGH zur "Wittenberger Sau"
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche angebrachte Sandsteinrelief - die "Wittenberger Sau" - nicht entfernt werden muss.
I ZR 140/15, I ZR 53/17, I ZR 54/17, I ZR 55/17, I ZR 56/17, I ZR 57/17 und I ZR 135/18 - Zur Haftung von "YouTube" und "uploaded" für Urheberrechtsverletzungen
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Verfahren über die Haftung des Betreibers der Internetvideoplattform "YouTube" und in sechs weiteren Verfahren über die Haftung des Betreibers des Internetsharehosting-Dienstes "uploaded" für von Dritten auf der Plattform bzw. unter Nutzung des Dienstes begangene Urheberrechtsverletzungen entschieden.
VI ZR 164/06 - Veröffentlichung von Fotos Prominenter in der Presse
Die Beklagte veröffentlichte in der Ausgabe Nr. 30/2005 der Zeitschrift "Frau im Spiegel" eine Fotografie, die den Kläger Oliver Kahn bei einem Spaziergang in Begleitung seiner Freundin V.K. auf der Promenade in St. Tropez zeigt. Im hierzu gehörigen Begleittext wird berichtet, dass der Kläger mit seiner Freundin verliebte Blicke tausche. Eine Woche vorher habe noch bei ihm der Familienurlaub auf dem Programm gestanden. Er habe sich mit seiner Noch-Ehefrau und den Kindern auf Sardinien entspannt.
VI ZR 12/06 - Unzulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos in der Presse
Die beanstandeten Aufnahmen zeigen die Klägerin in einer erkennbar privaten Situation, die in keinem Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis steht. Ein Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinem Interesse oder eine Information über ein zeitgeschichtliches Ereignis, welches die Veröffentlichung der Bilder hier rechtfertigen könnte, ist weder den Abbildungen noch der beigefügten Wortberichterstattung zu entnehmen. Dass ihr Lebensgefährte Teile seines Privatlebens im Rahmen seiner Song -Texte künstlerisch verarbeitet hat, kann nicht zur Folge haben, dass die Klägerin eine Berichterstattung über ihre Privatsphäre hinnehmen müsste.