VII ZR 190/20 und 286/20 und 321/20 und 322/20 - Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten "Thermofenster"
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in vier gleichzeitig verhandelten Sachen über Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten "Thermofenster" entschieden und hierbei die klageabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen jeweils bestätigt.