Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es nachts an einer Bushaltestelle zu tumultartigen Auseinandersetzungen zwischen Hochzeitsgästen. Der Angeklagte griff einen der herbeigerufenen Polizeibeamten von hinten an, als dieser einen körperlichen Angriff zu beenden versuchte, an dem die Schwester des Angeklagten beteiligt war. Dabei würgte der Angeklagte den Beamten mehrere Sekunden lang und nahm dabei dessen Tod billigend in Kauf. Mehreren Polizeibeamten gelang es schließlich, den Angegriffenen aus dem Würgegriff zu befreien.
Die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Sachrüge hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
BGH-Beschluss vom 17. Dezember 2025 - 6 StR 450/25 - BGH PM 02/2026
Vorinstanz:
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 4. Juni 2025 - 19 Ks 107 Js 2645/24