Befreien

  • Strafrecht - Gefangenenbefreiung § 120 StGB

    ist jede Form der widerrechtlichen Aufhebung der behördlich angeordneten Unterstellung unter die Zuständigkeit der Vollstreckungs- und Vollzugsbehörde durch einen Dritten. (Tröndle/Fischer, 52. Auflage, § 120 RNr. 8)

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