Strafrecht - Straftatbestand - § 123 Abs. 1 StGB Grundstück, das durch zusammenliegende, nicht unbedint lückenlose Schutzwehren in äußerlich erkennbarer Weise gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist. (Wessels/Hettinger, BT 1, RN 582)