Befriedigung des Geschlechtstriebs

  • Strafrecht - Besonderer Teil - Mord - § 211 Abs. 2 Gruppe 1 StGB

    der sogenannte "Lustmörder" tötet zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, wenn

    • - er im Tötungsakt schon geschlechtliche Befriedigung sucht oder
    • - er seine Geschlechtslust an der Leiche befriedigen will oder
    • - der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Sexualverbrecher, der im Interesse eines ungestörten Geschlechtsgenusses Gewalt anwendet und dabei den Tot des Opfers als mögliche Folge seines Verhaltens in Kauf nimmt.
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