1 Werbewiderspruch
Der Widerspruch gegen Werbung ist jederzeit für die Zukunft möglich. Sobald ein Widerspruch gegen die Nutzung der personenbezogenen Daten durch den Betroffenen erklärt wurde, dürfen sein Daten nicht mehr verarbeitet werden.
2 Recht auf Vergessen
Durch das Recht auf Vergessen kann der Betroffene verlangen, dass sämtliche seiner Daten beim Verantwortlichen gelöscht werden, es sei denn, es gilt etwas anderes.
Das Recht auf Löschung gilt natürlich auch grundsätzlich bei Werbewiderspruch. Jedoch sollte der Verantwortliche nach einem Widerspruch dafür Sorge tragen, dass der Betroffene keine Werbung mehr erhält. Dazu ist jedoch die Information notwendig, dass der Betroffene keine Werbung mehr wünscht. Daher stellt Art. 21 DSGVO in Absatz 3 klar: "Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet". Der Verantwortliche hat die rechtliche Verpflichtung
Gemäß Art. 17 DSGVO Absatz 3 hat der Betroffene kein Recht auf Löschung, wenn Verarbeitung (Art 4 Nr. 2 DSGVO = Einschränkung und Abgleich) erforderlich ist, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen: Die Sperrung ist zur dauerhaften Berücksichtigung des Werbewiderspruchs nach Art. 21 Abs. 3 DSGVO erforderlich