Direktwerbung bezeichnet die auf den potenziell Kunden zugeschnittene direkte Werbeansprache. Dabei ist es unerheblich, welches Medium als Werbeträger oder -kanal benutzt wird.
Direktwerbung kann durch postalischen Brief, durch Telefonanruf oder elektronisch durch Newsletter per E-Mail oder SMS erfolgen.
Im Datenschutzrecht spielt bei Direktwerbung der Werbewiderspruch eine wesentliche Rolle. Der Empfänger einer Direktwerbung soll jederzeit die Werbeansprache beenden können. Es sind bestimmte Formalien einzuhalten (Art. 21 DSGVO, Erwägungsgrund 70). Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird als berechtigtes Interesse in EG 47 anerkannt.
Der Empfänger der Werbung hat das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner betroffenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit der Werbung in Verbindung steht.
Der Widerspruch wird beim Newsletter durch opt-out realisiert. Der Empfänger der Werbemail klickt auf einen Link und wird damit aus der Empfängerliste entfernt (ausgetragen). Der Widerspruch darf nicht durch besondere Hürden erschwert oder verhindert werden.
E-Learning Datenschutz
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