Im Datenschutzrecht wird als Betroffener derjenige bezeichnet, dessen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Begriff 'Betroffener" des alten Bundesdatenschutzgesetzes wurde in Folge der DSGVO durch "betroffene Person" ersetzt.
Der Verantwortliche (früher verantwortliche Stelle) hat den Betroffenen über seine Rechte zu informieren und seine persönlichen Daten zu schützen. Betroffen können bei einem Unternehmen eine Vielzahl von Personengruppen sein, sogenannte Kategorien betroffener Personen:
- Kunden und Interessenten
- Mitarbeiter
- Lieferanten
- Dienstleister
- Vorstand und Aufsichtsrat
- Nutzer einer Internetpräsenz
Die Wahrung der Betroffenenrechte obliegt dem Verantwortlichen.
Gesetzesnormen Betroffenenrechte:: Art. 13 DSGVO, Art. 14 DSGVO, Art. 15 DSGVO, Art. 16 DSGVO, Art. 17 DSGVO, Art. 18 DSGVO, Art. 19 DSGVO, Art. 20 DSGVO