(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem [lexicon='Verantwortlichen',''][/lexicon] eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende [lexicon='personenbezogene Daten',''][/lexicon] verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
- (a) die Verarbeitungszwecke;
- (b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
- (c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
- (d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
- (e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der [lexicon='Verarbeitung',''][/lexicon] durch den [lexicon='Verantwortlichen',''][/lexicon] oder eines Widerspruchsrechts gegen diese [lexicon='Verarbeitung',''][/lexicon];
- (f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer [lexicon='Aufsichtsbehörde',''][/lexicon];
- (g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
- (h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich [lexicon='Profiling',''][/lexicon] gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen [lexicon='Verarbeitung',''][/lexicon] für die betroffene Person.
(2) Werden [lexicon='personenbezogene Daten',''][/lexicon] an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
(3) Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der [lexicon='Verarbeitung',''][/lexicon] sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
(4) Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 1b darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
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Auf die Norm verweisen:
- juristi.Direktlink
- https://k08.net/dsgvo15
- juristi.kon Fachwissen
-
§ 10a HGB
E-Learning Datenschutz
- Datenschutz praktische Lektion
-
DSpL 410, DSpL 490, DSpL 495, DSpL 497
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