"Profiling" ist gem. Art. 4 DSGVO jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich
- Arbeitsleistung,
- wirtschaftliche Lage,
- Gesundheit,
- persönliche Vorlieben,
- Interessen,
- Zuverlässigkeit,
- Verhalten,
- Aufenthaltsort oder Ortswechsel
dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;
Die Datenschutzgrundverordnung ermöglicht das Profiling (Art. 22 DSGVO) in bestimmten Grenzen. So soll nach Erwägungsgrund 71 kein Betroffener Verfahren unterworfen sein, die ausschließlich auf automatisierten Entscheidungen - ohne jegliches menschliche Eingreifen - beruhen, die rechtliche Auswirkungen oder Beeinträchtigungen bedeuten.
Das Profiling wird aktiv in der Werbung (Direktwerbung, Erwägungsgrund 70) eingesetzt.
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- Datenschutz praktische Lektion
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