Die betroffene Person hat das Recht, von dem [lexicon='Verantwortlichen',''][/lexicon] unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der [lexicon='Verarbeitung',''][/lexicon] hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
___________________________________
Auf die Norm verweisen:
Erwägungsgrund 65; § 27 BDSG, § 28 BDSG
- juristi.Direktlink
- https://k08.net/dsgvo16
E-Learning Datenschutz
- Datenschutz praktische Lektion
-
[product='16'][/product]
[product='14'][/product]