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Visitenkarten

  • juristi
  • 25. Mai 2018 um 12:57
  • 13. März 2020 um 16:16
  • 1.678 mal gelesen
  • Wie sind Informationspflichten bei Visitenkarten zu handhaben?

    Betroffene sind vor der ersten Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten gem. Art. 13 DSGVO, Art. 14 DSGVO über ihre Rechte zu informieren.

    Dies würde gerade auf Messen und im Geschäftsleben zu eigenartigen Vorgehensweisen und Reaktionen führen.

    Zitat von Heise Online vom 25.05.2018
    "Da die Übergabe einer Businesscard regelmäßig durch den Inhaber erfolgt, damit der Empfänger Kontakt mit ihm aufnimmt, ist er damit informiert, dass der Empfänger die Karte auch verwendet und die Kontaktdaten etwa in seinem Adressverzeichnis erfasst. Datenschutzrechtliche Informationspflichten gäbe es nur, wenn die Daten zu anderen Zwecken, etwa zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit, herangezogen würden." (Peter Schaar, ehemaiiger Bundesdatenschutzbeauftragter

    Soweit der Inhaber der Visitenkarte seinem Geschftspartner die Visitenkarte persönlich überreicht, verfolgt er den Zweck, dass sein Partner mit ihm in Kontakt tritt. Der Zweck der Verarbeitung besteht in der Aufnahme und Pflege einer Geschäftsbeziehung. (Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Art. 6 Abs. 1 DSGVO Buchstabe b in Verbindung mit einem Vertrag, vorvertragliche Handlungen; soweit kein Vertrag zustandekommt, Interessensabwägung nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO Buchstabe f).

    Der Geschäftspartner verarbeitet die personenbezogenen Daten, die auf der Visitenkarte enthalten sind. Die Verarbeitung besteht in der Nutzung der Kommunikationsdaten zum telefonieren oder E-Mails schreiben sowie in der Aufnahme der Daten in das eigene Adressverzeichnis. Der Inhaber der Karte geht regelmäßig von der Nutzung seiner Kontaktdaten in dieser Art und Weise aus. Dies ist eine übliche Verhaltensweise in der Geschäftswelt. Dadurch ist er ausreichend über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert.

    Sollen die Daten der Visitenkarte jedoch von einer Auskunftei geprüft werden, so ist der Geschäftspartner vorher darüber zu informieren. Da sich hier der Zweck der Datenverarbeitung (Nutzung der Daten zur Aufnahme und Pflege einer Geschäftsbeziehung) ändert, werden entsprechende Informationspflichten ausgelöst.

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    Datenschutz praktische Lektion

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