Eine Auskunftei im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist eine nicht öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten sammelt. Sie bestimmt die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Personen, um potenziellen Vertragspartnern es zu ermöglichen, das Zahlungsausfallrisiko des jeweils Betroffenen zu bewerten.