ist die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes an einer Sache durch die Übertragung der tatsächlichen Herrschaftsgewalt. Die Übergabe der Kaufsache ist eine der drei Hauptleistungspflichten des Verkäufers. Die Übergabe selbst wird in § 854 BGB geregelt.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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