C-216/22 - Ein Urteil des Gerichtshofs kann einen neuen Umstand darstellen, der eine erneute Prüfung eines Asylantrags in der Sache rechtfertigt
Ein Urteil des Gerichtshofs, das erheblich zu der Wahrscheinlichkeit beiträgt, dass ein Asylbewerber die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes erfüllt, rechtfertigt es, dass sein Folgeantrag in der Sache geprüft wird und nicht als unzulässig abgelehnt werden darf. Die Mitgliedstaaten können ihre Gerichte ermächtigen, dann, wenn sie eine Entscheidung aufheben, mit der ein Folgeantrag als unzulässig abgelehnt wurde, selbst über diesen Antrag zu entscheiden und ihm gegebenenfalls stattzugeben.