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Strafrecht 3 StR 170/25 - Verurteilung eines Milizionärs einer regimetreuen syrischen Miliz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

  • klaus25
  • 4. Februar 2026 um 15:51
  • 58 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verworfen.

    Das Oberlandesgericht hatte den Angeklagten am 18. Dezember 2024 wegen mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter anderem durch Folter, Versklavung und Freiheitsentziehung, teilweise in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen durch Folter, sowie wegen (schwerer) räuberischer Erpressung in einer Mehrzahl weiterer Fälle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

    Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen war der aus Syrien stammende Angeklagte, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam, zwischen 2012 und 2015 Angehöriger einer mit dem Assad-Regime in Syrien verbundenen Miliz und als solcher an verschiedenen Taten zum Nachteil von Zivilpersonen beteiligt, die in dem von ihm bewohnten Stadtteil von Damaskus lebten. In zwei Fällen wirkte er an der körperlichen Misshandlung von Zivilisten mit, die von der Miliz gefangen genommen worden waren. In mehreren weiteren Fällen zwang er Bewohner dazu, über viele Stunden hinweg an der durch den Stadtbezirk verlaufenden Frontlinie Sandsackbarrikaden zu errichten. Zudem nutzte er die generelle Angst der örtlichen Zivilbevölkerung vor Misshandlungen durch Milizionäre aus, indem er Geschäftsinhaber in dem Damaszener Stadtteil dazu veranlasste, ihm ohne Bezahlung Waren zur eigenen privaten Verwendung auszuhändigen.

    Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensfehler und sachlichrechtliche Mängel geltend gemacht. Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 14. November 2025 – 3 StR 170/25 - BGH PM 221/2025

    Vorinstanz:

    Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg - 3 St 2/24 - 3 BJs 27/22-6 - Urteil vom 18. Dezember 2024

    • Strafrecht
    • BGH
    • Kriegsverbrechen
    • Verbrechen
    • gegen Menschlichkeit
    • Freiheitsentziehung
    • Räuberische Erpressung
    • Folter
    • Versklavung
    • OLG Hamburg
    • syrische Miliz

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste über die Revision eines Mannes entscheiden, der in Hamburg wegen schwerster internationaler Straftaten verurteilt worden war.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte ihn zu zehn Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, unter anderem wegen:

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Folter, Versklavung, Freiheitsentziehung)
  • Kriegsverbrechen (Folter)
  • mehrfacher räuberischer Erpressung

Der Angeklagte wollte das Urteil aufheben lassen.


Der Hintergrund

Der Angeklagte stammt aus Syrien und kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland.

Nach den Feststellungen des Gerichts war er zwischen 2012 und 2015 Mitglied einer Miliz, die mit dem Assad-Regime verbunden war.

Er war in einem Stadtteil von Damaskus an verschiedenen Übergriffen gegen Zivilisten beteiligt.


Was genau wurde ihm vorgeworfen?

1️⃣ Misshandlungen gefangener Zivilisten

In zwei Fällen half er dabei, gefangene Zivilisten körperlich zu misshandeln.

👉 Das wertete das Gericht als Folter und damit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.


2️⃣ Zwangsarbeit an der Frontlinie

In mehreren Fällen zwang er Bewohner des Stadtteils:

  • über viele Stunden hinweg Sandsackbarrikaden zu errichten,
  • direkt an der Frontlinie.

👉 Das wurde als Versklavung bzw. Freiheitsentziehung eingeordnet.


3️⃣ Erpressung von Geschäftsinhabern

Außerdem nutzte der Angeklagte die Angst der Bevölkerung aus:

  • Geschäftsinhaber mussten ihm Waren aushändigen,
  • ohne Bezahlung,
  • aus Furcht vor Gewalt oder Misshandlungen.

👉 Das stellte das Gericht als räuberische Erpressung fest.


Die Revision

Der Angeklagte rügte:

  • Verfahrensfehler
  • sachlichrechtliche Fehler in der Beweiswürdigung

Er wollte erreichen, dass das Urteil aufgehoben oder neu verhandelt wird.


Was hat der BGH entschieden?

Der BGH wies die Revision vollständig zurück.

Er stellte fest:

✅ Das Urteil enthält keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
✅ Die Verurteilung ist rechtlich korrekt.

Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig.


Ergebnis

  • Zehn Jahre Freiheitsstrafe wegen schwerster internationaler Straftaten
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Folter, Versklavung, Freiheitsentziehung
  • Kriegsverbrechen durch Folter
  • Mehrere Fälle räuberischer Erpressung

Kernaussage in einem Satz

Der BGH hat die Verurteilung eines syrischen Milizionärs bestätigt, der in Damaskus Zivilisten misshandelte, zur Zwangsarbeit zwang und die Angst der Bevölkerung zur Erpressung ausnutzte – das Urteil wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist rechtskräftig.

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  • PDF

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