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Jugendstrafrecht 3 StR 167/25 - Gewaltsamer Angriff vor Methadonausgabestelle in Moers rechtskräftig

  • sophme
  • 12. Dezember 2025 um 16:27
  • 82 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der drei Angeklagten gegen ein Urteil der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers unter geringfügiger Änderung des Urteils verworfen. Das Landgericht hatte die Angeklagten im Wesentlichen wegen gefährlicher Körperverletzungen zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt.

    Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen griffen die jugendlichen Angeklagten aufgrund eines gemeinsam spontan gefassten Plans zwei sich vor einer Methadonausgabestelle in Moers aufhaltende Männer an. Einer der Angeklagten besprühte diese mit Pfefferspray, schlug auf sie mehrfach erheblich ein und versetzte ihnen Tritte. Unter anderem trat er den beiden zeitweilig am Boden liegenden Geschädigten gegen den Kopf, einmal "wie ein Fußballspieler bei einem Elfmeterschuss", ein andermal aus dem Lauf. Ein weiterer Angeklagter fertigte von dem Geschehen eine Videoaufnahme, um diese über das Internet "viral" zu verbreiten und mit den Taten zu prahlen. Einer der Geschädigten verstarb rund zwei Wochen später. Ob die Angeklagten ihm die zum Tod beitragenden Frakturen beibrachten oder er sich diese anderweitig zugezogen hatte, hat die Jugendkammer nicht sicher festgestellt.

    Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Rügen hat lediglich zu einer abweichenden konkurrenzrechtlichen Bewertung der ineinander übergehenden Taten geführt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil daher selbst entsprechend geändert. Es ist damit insgesamt rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 19. August 2025 – 3 StR 167/25 - BGH PM 173/2025

    Vorinstanz:

    Landgericht Kleve - Auswärtige Strafkammer in Moers - Urteil vom 6. Dezember 2024 - 220 KLs 5/24 (507 Js 167/24)

    • Strafrecht
    • Angriff
    • BGH
    • Körperverletzung
    • Jugendstrafrecht
    • Moers
    • Gewalt
    • Methadonausgabestelle

Kurzfassung des BGH-Beschlusses (3 StR 167/25 vom 19.08.2025)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen dreier jugendlicher Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Kleve (Außenkammer Moers) weitgehend verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Worum ging es?
Die Jugendlichen griffen spontan gemeinsam zwei Männer vor einer Methadonausgabestelle in Moers an.

  • Einer der Angeklagten besprühte die Opfer mit Pfefferspray, schlug und trat sie massiv.
  • Er trat den teils am Boden liegenden Opfern mehrfach gegen den Kopf, einmal besonders heftig „wie bei einem Elfmeterschuss“.
  • Ein weiterer Angeklagter filmte die Tat, um das Video im Internet zu verbreiten und damit zu prahlen.
  • Einer der Geschädigten starb etwa zwei Wochen später. Ob die tödlichen Verletzungen sicher auf die Tritte der Angeklagten zurückzuführen waren, konnte das Landgericht nicht mit letzter Gewissheit feststellen.

Urteil und Entscheidung des BGH:

  • Das Landgericht verurteilte die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Jugendstrafen.
  • Der BGH fand keine Rechtsfehler, die zu einer Aufhebung geführt hätten.
  • Lediglich die rechtliche Einordnung der Tatkonkurrenzen (wie mehrere Handlungen rechtlich zusammenzufassen sind) wurde geringfügig geändert – ohne Auswirkungen auf die Strafen.

Ergebnis:
Das Urteil wurde nur formal angepasst, bleibt aber inhaltlich bestehen und ist nun endgültig rechtskräftig.

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