Robots.txt
  1. Start
  2. Datenschutz
    1. Aktuell
    2. e-Learning
    3. Fachartikel (Praxis)
    4. Rechtstexte
    5. Verarbeitungstätigkeiten
    6. Wohnungsverwaltung
    7. Tech-org Maßn (TOM)
    8. Rechtsprechung
    9. Gesetze & Normen
    10. Praktische Lektionen (65)
  3. juristi.kon
    1. Zivilrecht
    2. Medien- & Wirtschaftsrecht
    3. gewerblicher Rechtsschutz
    4. Urheberrecht
    5. Arbeitsrecht
    6. Steuerrecht
    7. Öffentliches Recht
    8. Strafrecht
    9. Lateinisches Wörterbuch
  4. Services
    1. Forum
    2. Kalender
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Jahrgang 2025.
  • Alles
  • Jahrgang 2025.
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • juristi.kon
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. juristi.
  2. juristi.kon
  3. Strafrecht
  4. Urteile zum Strafrecht
  5. Jahrgang 2025.

Strafrecht 3 StR 173/24 - Verurteilung der Angeklagten Lina E. wegen linksextremistischer Gewalttaten

  • juristi.Red
  • 17. April 2025 um 12:23
  • 136 mal gelesen
  • Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten Lina E. gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht Dresden mit geringfügigen Änderungen des Schuldspruchs und die Revision des Generalbundesanwalts in vollem Umfang verworfen. Das Oberlandesgericht hat die Angeklagte unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in einer Mehrzahl von Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

    Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen war die Angeklagte Mitglied einer militant-linksextremistischen Gruppierung mit Schwerpunkt in Leipzig. Der Personenzusammenschluss war darauf gerichtet, gewaltsam gegen einzelne Angehörige der rechtsextremen Szene vorzugehen und so mittels massiver körperlicher Gewalt rechtsextremistische Bestrebungen zu bekämpfen. Die Angeklagte, die selbst dem linksextremen politischen Spektrum angehörte, beteiligte sich an einer größeren Zahl solcher Angriffe, bei denen zumeist mit Schlagwerkzeugen auf die Opfer eingewirkt wurde und die Geschädigten zum Teil schwer verletzt wurden.

    Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts haben sowohl der Generalbundesanwalt als auch die Angeklagte Revision eingelegt. Mit den Rechtsmitteln sind sachlichrechtliche Mängel des Urteils geltend gemacht worden. Der Generalbundesanwalt hat insbesondere bestandet, dass die Angeklagte von dem Vorwurf der Mitwirkung an einer Tat der Gruppierung freigesprochen und nicht als Rädelsführerin der linksextremistischen Vereinigung eingestuft worden ist.

    Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat lediglich auf die Revision der Angeklagten zu einer geringfügigen Änderung des Schuldspruchs geführt, wobei insbesondere das Verhältnis der einzelnen Tathandlungen der Angeklagten zueinander aufgrund einer grundsätzlichen Änderung der Senatsrechtsprechung zu den Konkurrenzen bei Taten der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung neu bestimmt worden ist. Die vom Oberlandesgericht verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten hat der Senat bestehen lassen. Die Revision des Generalbundesanwalts ist ohne Erfolg geblieben. Die Erwägungen, mit denen das Oberlandesgericht die Angeklagte in einem Fall freigesprochen hat, sind von Rechts wegen nicht zu beanstanden gewesen. Ohne Rechtsfehler hat das Oberlandesgericht zudem eine Rädelsführerschaft der Angeklagten in der Vereinigung verneint. Denn es hat zwar tragfähig begründet, dass die Angeklagte eine herausgehobene Stellung in der Gruppierung hatte, indes rechtsfehlerfrei nicht festzustellen vermocht, dass sie prägenden Einfluss auf die Ausrichtung, Struktur und Tätigkeiten Vereinigung als solche hatte.

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren gegen die Angeklagte abgeschlossen.

    BGH-Urteil vom 19. März 2025 – 3 StR 173/24 - BGH PM 55/2025

    Vorinstanz:

    OLG Dresden - 4 St 2/21 - Urteil vom 31. Mai 2023

    • Strafrecht
    • BGH
    • Beteiligung
    • Vereinigung
    • kriminelle Vereinigung
    • terroristische
    • Gewalttat
    • Lina E.
    • Linksextremismus
    • linksextrem
  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff 3 StR 170/25 - Verurteilung eines Milizionärs einer regimetreuen syrischen Miliz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff 3 StR 274/24 - Verurteilung eines Vaters und seiner beiden Söhne wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • PDF

juristi.kon

Kurz informiert - News

  • EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...


Lateinisches Rechtswörterbuch

A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W

Urteile nach Stichworten:Gesetze und Verordnungen:Fachbegriffe nach Rechtsgebieten
Arbeitsrecht, Asylrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste, Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Filesharing, Gebrauchtwagen, Gesellschaftsrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Medienrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Presserecht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
AGG, ArbZG, AVO Sek I M-V, BDSG, BGB, BGG, BUrlG, FlexSchAPhVO M-V, EU-Charta, DMA, DSA, DSG M-V, DSGVO, DSGVO-ErwG, EMRK, FamFG, Fluggastrechte-VO, GG, HGB, IfSG, KSchG, KUG, LeistBewVO M-V, LPartG, MarkenG, NetzDG, PatG, RVG, SchulDSVO M-V, SchulG M-V, SchulVersetzBerRV MV, SGB VIII, StGB, StPO, TKG, TMG, TTDSG, UrhG, UWG, VersVO, ZPOArbeitsrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste,
Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft

Oktober 2026

  1. Mo
  2. Di
  3. Mi
  4. Do
  5. Fr
  6. Sa
  7. So
    1. 28

    2. 29

    3. 30

    4. 1

    5. 2

    6. 3

    7. 4

    1. 5

    2. 6

    3. 7

    4. 8

    5. 9

    6. 10

    7. 11

    1. 12

    2. 13

    3. 14

    4. 15

    5. 16

    6. 17

    7. 18

    1. 19

    2. 20

    3. 21

    4. 22

    5. 23

    6. 24

    7. 25

    1. 26

    2. 27

    3. 28

    4. 29

    5. 30

    6. 31

    7. 1

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Copyright 2002 - 2026 [juristi.] DS&S