Robots.txt
  1. Start
  2. Datenschutz
    1. Aktuell
    2. e-Learning
    3. Fachartikel (Praxis)
    4. Rechtstexte
    5. Verarbeitungstätigkeiten
    6. Wohnungsverwaltung
    7. Tech-org Maßn (TOM)
    8. Rechtsprechung
    9. Gesetze & Normen
    10. Praktische Lektionen (65)
  3. juristi.kon
    1. Zivilrecht
    2. Medien- & Wirtschaftsrecht
    3. gewerblicher Rechtsschutz
    4. Urheberrecht
    5. Arbeitsrecht
    6. Steuerrecht
    7. Öffentliches Recht
    8. Strafrecht
    9. Lateinisches Wörterbuch
  4. Services
    1. Forum
    2. Kalender
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
sonstige Urteile
  • Alles
  • sonstige Urteile
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • juristi.kon
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. juristi.
  2. juristi.kon
  3. Öffentliches Recht
  4. Verwaltungsrecht
  5. sonstige Urteile

Verwaltungsrecht C-452/23 - EuGH präzisiert die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens geändert werden kann

  • klaus25
  • 30. Juni 2025 um 10:54
  • 30. Juni 2025 um 11:03
  • 212 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Konzessionsvertrag ohne Durchführung eines neuen
    Vergabeverfahrens zu ändern, besteht auch dann, wenn die Konzession ursprünglich an eine In-House
    Einrichtung vergeben und der Konzessionsnehmer mittlerweile privatisiert wurde.

    Im Kontext eines Rechtsstreits über die Erweiterung bestehender Konzessionen für den Betrieb von Rastanlagen an deutschen Autobahnen auf die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge ist dem Gerichtshof die Frage gestellt worden, ob eine solche Erweiterung unter bestimmten Voraussetzungen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens vorgenommen werden kann. Dem steht nach Auffassung des Gerichtshofs nicht entgegen, dass die Konzession ursprünglich an eine In-House-Einrichtung vergeben und der Konzessionsnehmer mittlerweile privatisiert wurde. Es ist nicht erforderlich, die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Konzessionsvergabe zu überprüfen, wenn die Fristen für ihre Anfechtung abgelaufen sind. Die Voraussetzung, dass die Änderung aufgrund unvorhersehbarer Umstände „erforderlich wurde“, bedeutet, dass diese Umstände eine Anpassung der ursprünglichen Konzession erfordern, um sicherzustellen, dass sie weiterhin ordnungsgemäß ausgeführt werden kann.

    Etwa 90 % der Rastanlagen an deutschen Autobahnen werden von den Unternehmen Autobahn Tank & Rast und Ostdeutsche Autobahntankstellen auf der Grundlage von rund 360 Konzessionsverträgen mit dem deutschen Staat1 betrieben. Dieser erweiterte die bestehenden Konzessionen in der Folge ohne Vergabeverfahren auf die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an den Rastanlagen. Fastned2, die in Deutschland solche Ladestationen betreibt, wendet sich vor einem deutschen Gericht gegen diese Erweiterung.

    280 der 360 Konzessionen waren ursprünglich zwischen 1996 und 1998 ohne Ausschreibung mit einer Laufzeit von bis zu 40 Jahren an die Vorgängerin3 der beiden genannten Betreiber vergeben worden. Die Vorgängerin stand damals zu 100 % im Besitz des deutschen Staates, wurde dann aber vollständig privatisiert.

    Fastned hält die Erweiterung der Konzessionen auf Ladestationen für ungültig, da ihr ein unionsweites Vergabeverfahren hätte vorausgehen müssen. Das deutsche Gericht hat den Gerichtshof zu den Vorschriften der Europäischen Union über die Vergabe von Konzessionen befragt, die aufgrund ihres Wertes grundsätzlich für den Wettbewerb geöffnet sein müssen4.

    Eine dieser Vorschriften gestattet es unter bestimmten Voraussetzungen5, eine bestehende Konzession ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu ändern, wenn die Änderung aufgrund unvorhersehbarer Umstände „erforderlich wurde“. Fastned ist der Ansicht, diese Vorschrift gelte nicht für Konzessionen, die ursprünglich ohne Ausschreibung vergeben worden seien.

    Der Gerichtshof antwortet, dass die fragliche Vorschrift auch dann gilt, wenn die Konzession ursprünglich ohne Ausschreibung an eine In-House-Einrichtung6 vergeben wurde und ihr Gegenstand zu einem Zeitpunkt geändert wird, zu dem der Konzessionsnehmer keine In-House-Einrichtung mehr ist. Die Vorschrift verlangt nicht, dass die nationalen Gerichte die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Vergabe einer Konzession anlässlich einer Klage auf Nichtigerklärung einer Änderung der Konzession überprüfen, wenn alle Fristen für die Anfechtung der ursprünglichen Vergabe abgelaufen sind.

    Der Gerichtshof fügt hinzu, dass die Änderung einer Konzession im Sinne dieser Vorschrift „erforderlich wurde“, wenn unvorhersehbare Umstände eine Anpassung der ursprünglichen Konzession erfordern, um sicherzustellen, dass sie weiterhin ordnungsgemäß ausgeführt werden kann.

    EuGH-Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-452/23 | Fastned Deutschland | 29. Apr 2025 | EuGH PM 53/2025

    ___________________________

    1 Über Die Autobahn des Bundes, eine Gesellschaft privaten Rechts, die im unveräußerlichen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland steht.
    2 Ursprünglich focht neben Fastned auch Tesla Germany die Änderungen der Konzessionen an, aber sie ist aus dem Verfahren ausgeschieden.
    3 Die Tank & Rast AG.
    4 Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe.
    5 Nach der fraglichen Bestimmung hängt die Möglichkeit, eine Konzession ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu ändern, davon ab, dass drei Voraussetzungen erfüllt sind. Die erste Voraussetzung besteht aus zwei Elementen, und zwar dem Eintritt von Umständen, die ein seiner Sorgfaltspflicht nachkommender öffentlicher Auftraggeber nicht vorhersehen konnte, und der Tatsache, dass aufgrund dieser Umstände die Änderung der betreffenden Konzession erforderlich wurde. Nach der zweiten Voraussetzung darf sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter der fraglichen Konzession nicht verändern. Nach der dritten Voraussetzung darf sich der Wert dieses Vertrags grundsätzlich um höchstens 50 % des Wertes des ursprünglichen Konzessionsvertrags erhöhen.
    6 Nach den Vorschriften, die galten, als 280 der 360 in Rede stehenden Konzessionen ursprünglich vergeben wurden, lag eine In-House-Einrichtung vor, wenn der öffentliche Auftraggeber über sie eine ähnliche Kontrolle ausübte wie über seine eigenen Dienststellen und wenn sie ihre Tätigkeit im Wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber verrichtete.

    • EuGH
    • Änderung
    • Autobahn
    • Vergabeverfahren
    • Konzession
    • Vergabe
    • ohne Vergabeverfahren
    • Raststätte
    • Ladestation
    • Elektrofahrzeuge
    • Fastned

Man kann einen Konzessionsvertrag unter bestimmten Bedingungen ändern, ohne ein neues Vergabeverfahren durchzuführen. Das gilt sogar, wenn die Konzession ursprünglich an eine In-House-Einrichtung vergeben wurde und der Konzessionsnehmer inzwischen privat ist.

In einem Rechtsstreit darüber, ob bestehende Konzessionen für Raststätten an deutschen Autobahnen auch auf den Betrieb von Ladestationen für Elektroautos ausgeweitet werden können, hat ein Gericht gefragt, ob das ohne ein neues Vergabeverfahren möglich ist. Der Gerichtshof sagt, dass es kein Problem ist, wenn die Konzession anfänglich an eine In-House-Einrichtung vergeben wurde und der Betreiber inzwischen privatisiert ist. Außerdem muss die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Vergabe nicht überprüft werden, solange die Fristen dafür abgelaufen sind. Die Voraussetzung, dass die Änderung aufgrund unvorhersehbarer Umstände „erforderlich“ wurde, bedeutet, dass diese Umstände eine Anpassung der ursprünglichen Konzession nötig machen, damit alles weiterhin reibungslos läuft.

Etwa 90 % der Raststätten an deutschen Autobahnen werden von den Firmen Autobahn Tank & Rast und Ostdeutsche Autobahntankstellen betrieben, und das basiert auf rund 360 Konzessionsverträgen mit dem deutschen Staat. Diese haben die bestehenden Konzessionen dann ohne ein neues Vergabeverfahren auf den Betrieb von Ladestationen für Elektroautos ausgeweitet. Fastned, die solche Ladestationen in Deutschland betreibt, klagt jetzt gegen diese Erweiterung.

280 der 360 Konzessionen wurden ursprünglich zwischen 1996 und 1998 ohne Ausschreibung vergeben und haben eine Laufzeit von bis zu 40 Jahren. Damals gehörte die Vorgängerin der beiden Betreiber zu 100 % dem deutschen Staat, wurde aber später komplett privatisiert.

Fastned findet die Erweiterung der Konzessionen für die Ladestationen ungültig, weil es dafür ein europaweites Vergabeverfahren hätte geben müssen. Das deutsche Gericht hat beim Gerichtshof nach den EU-Vorschriften zur Vergabe von Konzessionen gefragt, die im Grunde wettbewerbsfähig sein müssen.

Eine dieser Vorschriften erlaubt es, eine bestehende Konzession unter bestimmten Bedingungen ohne ein neues Vergabeverfahren zu ändern, wenn die Änderung aufgrund unvorhersehbarer Umstände „erforderlich“ wurde. Fastned ist der Meinung, dass diese Regel nicht für Konzessionen gilt, die ursprünglich ohne Ausschreibung vergeben wurden.

Der Gerichtshof sagt jedoch, dass die Regel auch dann gilt, wenn die Konzession ursprünglich ohne Ausschreibung an eine In-House-Einrichtung vergeben wurde und sich der Gegenstand ändert, wenn der Betreiber keine In-House-Einrichtung mehr ist. Die Regel verlangt nicht, dass die nationalen Gerichte die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Vergabe überprüfen, wenn die Fristen dafür abgelaufen sind.

Außerdem fügt der Gerichtshof hinzu, dass eine Änderung der Konzession dann „erforderlich“ ist, wenn unvorhersehbare Umstände eine Anpassung der ursprünglichen Konzession notwendig machen, damit sie weiterhin richtig umgesetzt werden kann.

Urteil des EuGH in der Rechtssache C-452/23 | Fastned Deutschland | 29. Apr 2025 | EuGH PM 53/2025

  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff C-436/22 - Der Wolf darf auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art bezeichnet werden, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff C-491/21 - Wohnsitz im europäischen Ausland - Verweigerung des Ausstellens eines als Reisedokument geltenden Personalausweises
  • PDF

juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W

Urteile nach Stichworten:Gesetze und Verordnungen:Fachbegriffe nach Rechtsgebieten
Arbeitsrecht, Asylrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste, Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Filesharing, Gebrauchtwagen, Gesellschaftsrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Medienrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Presserecht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
AGG, ArbZG, AVO Sek I M-V, BDSG, BGB, BGG, BUrlG, FlexSchAPhVO M-V, EU-Charta, DMA, DSA, DSG M-V, DSGVO, DSGVO-ErwG, EMRK, FamFG, Fluggastrechte-VO, GG, HGB, IfSG, KSchG, KUG, LeistBewVO M-V, LPartG, MarkenG, NetzDG, PatG, RVG, SchulDSVO M-V, SchulG M-V, SchulVersetzBerRV MV, SGB VIII, StGB, StPO, TKG, TMG, TTDSG, UrhG, UWG, VersVO, ZPOArbeitsrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste,
Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft

Oktober 2026

  1. Mo
  2. Di
  3. Mi
  4. Do
  5. Fr
  6. Sa
  7. So
    1. 28

    2. 29

    3. 30

    4. 1

    5. 2

    6. 3

    7. 4

    1. 5

    2. 6

    3. 7

    4. 8

    5. 9

    6. 10

    7. 11

    1. 12

    2. 13

    3. 14

    4. 15

    5. 16

    6. 17

    7. 18

    1. 19

    2. 20

    3. 21

    4. 22

    5. 23

    6. 24

    7. 25

    1. 26

    2. 27

    3. 28

    4. 29

    5. 30

    6. 31

    7. 1

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Copyright 2002 - 2026 [juristi.] DS&S