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Urteile im Wettbewerbs- und Kartellrecht
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Kartellrecht C-240/22 P - Intel muss keine Geldbuße von 1,06 Mrd. Euro Strafe wegen marktbeherrschender Stellung zahlen

  • juristi.Red
  • 27. Januar 2025 um 10:21
  • 6. November 2025 um 13:19
  • 107 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Der EuGH bestätigt die vom Gericht ausgesprochene Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, mit der ein Missbrauch der beherrschenden Stellung durch Intel festgestellt und eine Geldbuße von 1,06 Mrd. Euro verhängt wurde.

    Im Mai 2009 verhängte die Kommission gegen den amerikanischen Mikroprozessorhersteller Intel eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Mrd. Euro1. Sie warf dem Unternehmen vor, seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren u. a. dadurch missbraucht zu haben, dass es seinen Kunden und einem Computer-Einzelhändler Rabatte gewährte. 2014 wies das Gericht die Klage von Intel gegen die Entscheidung der Kommission insgesamt ab2.

    Auf das von Intel eingelegte Rechtsmittel hob der Gerichtshof dieses Urteil auf und verwies die Sache an das Gericht zurück3.

    Das erneut befasste Gericht erklärte die Entscheidung der Kommission teilweise für nichtig und hob die Geldbuße von 1,06 Mrd. Euro in vollem Umfang auf. Gegen dieses Urteil4 legte die Kommission ein Rechtsmittel ein.

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission zurück und bestätigt damit das Urteil des Gerichts.

    Ihr Rechtsmittel hat die Kommission damit begründet, dass die Kontrolle, die das Gericht hinsichtlich der Feststellungen der Kommission zum As-Efficient-Competitor-Test (Kriterium des ebenso leistungsfähigen Wettbewerbers) vorgenommen habe, an Verfahrensfehlern, Rechtsfehlern und einer Verfälschung von Beweisen leide.

    In seinem Urteil weist der Gerichtshof sämtliche Rechtsmittelgründe der Kommission zurück. In Bezug auf den As-Efficient-Competitor-Test bestätigt er, dass es dem Gericht obliegt, jedes Vorbringen zu prüfen, das die Beurteilungen der Kommission in Frage stellen soll und die Schlussfolgerungen, zu denen die Kommission bei ihrer Prüfung gelangt ist, entkräften kann. Dieses Vorbringen kann sich sowohl auf die Vereinbarkeit dieser Beurteilungen mit den dem As-Efficient-Competitor-Test zugrunde liegenden Grundsätzen beziehen als auch auf die Beweiskraft der Sachverhaltselemente, auf die sich die Kommission gestützt hat. Der Gerichtshof bestätigt außerdem, dass das Gericht nicht zu prüfen hat, ob sich der verfügende Teil der Entscheidung der Kommission mit Erwägungen, die frei von den von ihm festgestellten Fehlern sind, rechtfertigen lässt, wenn diese Erwägungen in der Entscheidung nicht kohärent formuliert sind.

    Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-240/22 P | Kommission / Intel Corporation | 24. Okt 2024 | EuGH PM 185/2024

    _____________________

    1 Entscheidung K(2009) 3726 endg. der Kommission vom 13. Mai 2009 in einem Verfahren nach Artikel [Art. 102 AEUV] und Artikel 54 EWR-Abkommen (Sache COMP/C-3/37.990 – Intel).
    2 Urteil des Gerichts vom 12. Juni 2014, Intel/Kommission, T-286/09 (vgl. auch Pressemitteilung EuGH PM 82/2014).
    3 Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2017, Intel/Kommission, C-413/14 P (vgl. auch Pressemitteilung EuGH PM 90/2017).
    4 Urteil des Gerichts vom 26. Januar 2022, Intel/Kommission, T-286/09 RENV (vgl. auch Pressemitteilung EuGH PM 16/2022).

    • Bußgeld
    • EuGH
    • Kartellrecht
    • Marktbeherrschung
    • Intel
    • x86-Prozessoren

Der EuGH hat beschlossen, dass die Entscheidung des Gerichts, die Strafe der Kommission gegen Intel für nichtig zu erklären, richtig war. Diese Strafe betrug 1,06 Milliarden Euro, weil Intel angeblich seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat.

Im Mai 2009 hat die Kommission Intel, einem amerikanischen Hersteller von Mikroprozessoren, eine Geldstrafe von 1,06 Milliarden Euro aufgebrummt. Der Vorwurf war, dass Intel seine dominante Position auf dem Markt für x86-Prozessoren ausgenutzt hat, indem sie ihren Kunden und einem Computer-Einzelhändler Rabatte gegeben haben. 2014 hat das Gericht dann die Klage von Intel gegen diese Entscheidung abgelehnt.

Intel hat daraufhin beim EuGH Einspruch eingelegt, und der Gerichtshof hat das Urteil aufgehoben und die Sache zurück an das Gericht geschickt.

Das Gericht hat dann Teile der Entscheidung der Kommission für nichtig erklärt und die Geldstrafe komplett aufgehoben. Dagegen hat die Kommission wiederum Berufung eingelegt.

Der Gerichtshof hat die Berufung der Kommission zurückgewiesen und das Urteil des Gerichts bestätigt.

Die Kommission hat sich in ihrem Einspruch darauf berufen, dass das Gericht bei der Überprüfung der Kommissionsergebnisse, die auf den As-Efficient-Competitor-Test basieren, einige Fehler gemacht hat.

In seinem Urteil hat der Gerichtshof alle Argumente der Kommission abgelehnt. Er hat klargestellt, dass das Gericht jedes Argument prüfen muss, das die Beurteilungen der Kommission in Frage stellt. Dabei kann es sowohl um die Übereinstimmung dieser Beurteilungen mit den Grundsätzen des As-Efficient-Competitor-Tests als auch um die Beweiskraft der von der Kommission verwendeten Fakten gehen. Der Gerichtshof hat zudem betont, dass das Gericht nicht prüfen muss, ob die Entscheidung der Kommission auch mit anderen Überlegungen, die keine Fehler enthalten, gerechtfertigt werden kann, wenn diese Überlegungen nicht klar in der Entscheidung formuliert sind.

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-240/22 P | Kommission / Intel Corporation | 24. Okt 2024 | EuGH PM 185/2024

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