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§ 125a StGB

  • Weitergeleitet von „125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 StGB“
  • sophme
  • 22. Januar 2023 um 12:25
  • 1. Juni 2025 um 13:59
  • 483 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs

    In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 StGB ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. eine Schußwaffe bei sich führt,
    2. eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
    3. durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
    4. plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.
    • Strafrecht
    • besonders schwerer Fall
    • Landfriedensbruch
    • § 125a StGB

Richtig krasser Fall von Landfriedensbruch

Wenn's um besonders heftige Fälle nach § 125 Abs. 1 StGB geht, kann man zwischen sechs Monaten und zehn Jahren im Knast landen. So ein schwerer Fall passiert normalerweise, wenn der Typ

  1. ne Knarre dabei hat,
  2. irgendeine andere Waffe oder ein gefährliches Werkzeug am Start hat,
  3. jemanden durch Gewalt in Lebensgefahr bringt oder ihm echt übel zusetzt, oder
  4. plündert oder großen Schaden an fremdem Zeug anrichtet.
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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

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