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§ 0882i ZPO

  • Weitergeleitet von „882i ZPO“
  • recht.tk
  • 15. Februar 2021 um 22:49
  • 1. November 2025 um 23:09
  • 637 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Rechte der Betroffenen

    (1) Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO und das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO wird in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die im Schuldnerverzeichnis und in den an das zentrale Vollstreckungsgericht übermittelten Anordnungen der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis enthalten sind, dadurch gewährt, dass die betroffene Person Einsicht in das Schuldnerverzeichnis über die zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet nach § 882h Abs. 1 Satz 2 ZPO nehmen kann. Eine Information der betroffenen Person über konkrete Empfänger, gegenüber denen die in Satz 1 genannten personenbezogenen Daten offengelegt werden, erfolgt nur insoweit, als Daten zu diesen Empfängern nach den Vorschriften für Zwecke der Datenschutzkontrolle zu speichern sind.

    (2) Hinsichtlich der im Schuldnerverzeichnis enthaltenen personenbezogenen Daten kann das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO nur unter den Voraussetzungen ausgeübt werden, die in § 882e ZPO für Löschungen von Eintragungen oder die Änderung fehlerhafter Eintragungen vorgesehen sind.

    (3) Das Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO gilt nicht in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die im Schuldnerverzeichnis und in den an das zentrale Vollstreckungsgericht übermittelten Anordnungen der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis enthalten sind.

    • Betroffener
    • Betroffenenrechte
    • Zwangsvollstreckung
    • Zivilprozess
    • Rechte
    • Schuldnerverzeichnis
    • Geldforderung
    • § 882i ZPO

Rechte der Betroffenen

(1) Du hast das Recht, Auskunft über deine persönlichen Daten zu bekommen, die im Schuldnerverzeichnis stehen, und das betrifft auch die Infos, die ans zentrale Vollstreckungsgericht geschickt wurden. Du kannst dir das Schuldnerverzeichnis ganz einfach online anschauen, und zwar über die zentrale und länderübergreifende Abfrage. Eine Info darüber, wer deine Daten bekommt, gibt's nur, wenn diese Daten für die Datenschutzkontrolle gespeichert werden müssen.

(2) Wenn es um die persönlichen Daten im Schuldnerverzeichnis geht, kannst du das Recht auf Berichtigung nur nutzen, wenn die Bedingungen für Löschungen oder Korrekturen, die im Gesetz festgelegt sind, erfüllt sind.

(3) Das Widerspruchsrecht, das dir nach der DSGVO zusteht, gilt hier nicht für die persönlichen Daten im Schuldnerverzeichnis und die Anordnungen, die ans zentrale Vollstreckungsgericht geschickt wurden.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
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