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Artikel 15 DSGVO

  • Weitergeleitet von „Art. 15 Abs. 1 DSGVO“
  • juristi.Redaktion
  • 16. März 2017 um 21:06
  • 18. Juli 2025 um 11:35
  • 3.026 mal gelesen
  • Auskunftsrecht der betroffenen Person

    (1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem [lexicon='Verantwortlichen',''][/lexicon] eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende [lexicon='personenbezogene Daten',''][/lexicon] verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

    • (a) die Verarbeitungszwecke;
    • (b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    • (c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    • (d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    • (e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der [lexicon='Verarbeitung',''][/lexicon] durch den [lexicon='Verantwortlichen',''][/lexicon] oder eines Widerspruchsrechts gegen diese [lexicon='Verarbeitung',''][/lexicon];
    • (f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer [lexicon='Aufsichtsbehörde',''][/lexicon];
    • (g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    • (h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich [lexicon='Profiling',''][/lexicon] gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen [lexicon='Verarbeitung',''][/lexicon] für die betroffene Person.

    (2) Werden [lexicon='personenbezogene Daten',''][/lexicon] an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

    (3) Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der [lexicon='Verarbeitung',''][/lexicon] sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.

    (4) Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 1b darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

    _____________________________________

    Auf die Norm verweisen:

    Erwägungsgrund 63, Erwägungsgrund 64

    § 27 BDSG, § 28 BDSG, § 29 BDSG, § 30 BDSG, § 34 BDSG

    juristi.Direktlink
    https://k08.net/dsgvo15
    juristi.kon Fachwissen

    § 10a HGB

    E-Learning Datenschutz

    Datenschutz praktische Lektion

    DSpL 410, DSpL 490, DSpL 495, DSpL 497

    [product='14'][/product]

    [product='16'][/product]

    • Datenschutz
    • Art. 15 DSGVO
    • Auskunftsrecht
    • Betroffener
    • Betroffenenrechte
    • betroffene Person
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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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