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Hinweislösung

  • Weitergeleitet von „Hinweis-Lösung“
  • juristi
  • 26. Januar 2018 um 16:44
  • 13. Juni 2018 um 12:43
  • 2.336 mal gelesen
  • statt informierte, freiwillige Einwilligung

    Die Hinweislösung ist eine Alternative zur freiwilligen, informierten Einwilligung eines Betroffenen im Datenschutzrecht. Dabei wird der Betroffene auf die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten hingewiesen und in einem Informationsblatt über die Verarbeitung gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO informiert. Eine Einwilligung in die Verarbeitung ist nicht notwendig.

    Als Rechtsgrundlage kommen die Verarbeitung im Rahmen von Verträgen, Interessensabwägung sowie Verarebtiung im Rahmen des öffentlichen Interesses in Betracht. (Art. 6 Abs. 1 DSGVO)

    1 Beispielsformulierung

    Als Beispiel dient hier die Grundlage aufgrund einer Interessensabwägung gem. Art. 6 Abs. 1 f DSGVO:

    Der Vertragspartner verarbeitet im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobene personenbezogene Daten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind ... sowie Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Die Verarbeitung personenbezogener Daten darf nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die Verarbeitung dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten ... .

    1.1 Transparenz- und Informationspflicht

    Dieser Klausel aus der Beispielsformulierung liegen aber die Transparanzanforderungen der Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO zugrunde. Auf diese ist hinzuweisen und die zugrundliegenden Informationen sind umfassend und leicht verständlich dazustellen.

    1.2 Aus der Praxis

    Die Hinweislösung führt beispielsweise in Form des Schufa Hinweis zu einer Optout-Lösung im Datenschutzrecht. Beantragt ein Betroffener einen Kredit, wird eine Schufa-Anfrage die Folge sein. Ohne dieser erhält der Kunde keine Kreditbewilligung. Der Kunde sieht sich also einer Zwangslage ausgesetzt, sodass keine freiwillige, informierte Einwilligung möglich ist. Daher wird als Lösung für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung auf die Interessensabwägung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO abgestellt. Die Interessen des Vertragspartners an einem ausfallsicheren Kredit stehen den Interessen des Betroffenen an Wahrung seines Datenschutzes gegenüber und werden abgewogen. Entsprechend ist ein Hinweis und die Informationen nach Art. 14 DSGVO an den Betroffenen zu überreichen.

    E-Learning Datenschutz

    Datenschutz praktische Lektion
    https://juristi.de/home/index.php?quiz/
    • Einwilligung
    • Transparenz
    • Interessenabwägung
  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff Haftung und Schadenersatz
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff Joint Control
  • PDF

juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

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