Eine suspendierende Aussperrung liegt vor, wenn die Hauptpflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorläufig bis zum Ende des Arbeitskampfes ausgesetzt werden. Die Suspendierung ist ein Unterbegriff der Aussperrung. Während des Streiks zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt oder Lohn und der Arbeitnehmer erscheint nicht an seinem Arbeitsplatz.
Der Arbeitnehmer erhält einen Ausgleich für den entgangenen Lohn aus der Streikkasse der Gewerkschaft.
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