Arbeitsplatz

  • Der Arbeitsplatz ist der Ort, an dem eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird
    • ist der Ort, an dem eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Ebenso wird die freie Entscheidung über Wahl, Wechsel, Beibehaltung und Aufgabe der beruflichen Tätigkeit geschützt und garantiert.
    • Bei unselbständig Beschäftigten umfasst das Grundrecht der Arbeitsplatzfreiheit auch den Zutritt zum Arbeitsmarkt und die Wahl des Vertragspartners. (BVerfGE 84, 133, 146)

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