- ist der Ort, an dem eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Ebenso wird die freie Entscheidung über Wahl, Wechsel, Beibehaltung und Aufgabe der beruflichen Tätigkeit geschützt und garantiert.
- Bei unselbständig Beschäftigten umfasst das Grundrecht der Arbeitsplatzfreiheit auch den Zutritt zum Arbeitsmarkt und die Wahl des Vertragspartners. (BVerfGE 84, 133, 146)