Die Aussperrung ist eine Arbeitskampfmöglichkeit der Arbeitgeber. Bei ihr weigert sich der Arbeitgeber unter Einstellung der Lohnzahlung, Arbeitnehmer seines Betriebes zu beschäftigen.
Die Aussperrung kann in verschiedenen Formen vorkommen:
- eröffnet der Arbeitgeber mit ihr einen Arbeitskampf, handelt es sich um eine Angriffsaussperrung
- reagiert der Arbeitgeber hingegen auf Arbeitskampfmaßnahmen der Arbeitnehmer, liegt eine Abwehraussperrung vor
In beiden Fällen unterscheidet man weiter zwischen suspendierender und lösender Aussperrung. (W. Dütz, Arbeitsrecht 6. Aufl. 2001, § 10 Rnr. 611 b)